Leben & Wohnen

Leben & Wohnen

Vorarlberg

Mit mehr als 400.000 Einwohner:innen in 96 Gemeinden, dem urbanen Lifestyle in fünf Städten, vier Bezirken und durch die Vier-Länder-Lage liegt Vorarlberg nicht nur zentral in Europa, sondern ist auch das westlichste und eines der lebenswertesten Bundesländer Österreichs.

Die erholsame Ursprünglichkeit besteht aus 23,4 % Alpen, 36 % Wald, 3,6 % Gewässer, 32 Seen, 59 Flüssen sowie über 200 Bergen, und alles wartet darauf, von Ihnen entdeckt zu werden!

Wissenswertes für Ihre beruflichen Angelegenheiten und den Alltag in Vorarlberg

Herzlich willkommen! Ein vielversprechender Job, Unternehmen, das Ihre Talente fördert, und eine unvergleichliche Lebensqualität – all das bietet Vorarlberg mit seinem überdurchschnittlich hohen Lebensstandard. Es lohnt sich in jedem Fall, hier Fuß zu fassen!

Wichtige Unterlagen für den Start

Für einen reibungslosen Start empfehlen wir, alle erforderlichen Dokumente im Original mitzunehmen: Reisepass, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Führerschein, Autozulassung, Versicherungsurkunden, Schulzeugnisse und Diplome.

Aufenthaltsregelungen

– EU- und EWR-Bürger dürfen bis zu drei Monate mit gültigem Reisepass oder Personalausweis in Österreich leben und benötigen keine zusätzliche Arbeitsbewilligung. Für einen längeren Aufenthalt ist innerhalb von vier Monaten eine Anmeldebescheinigung bei der Bezirkshauptmannschaft erforderlich.
– Drittstaatsbürger, die länger als sechs Monate in Österreich leben möchten, benötigen eine Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis.

Sonderregelung für Menschen aus der Ukraine

Ukrainische Staatsbürger haben in Österreich uneingeschränkten Arbeitsmarktzugang ohne die Notwendigkeit einer Beschäftigungsbewilligung. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Verlängerung des Aufenthaltsrechts für Vertriebene

Das Aufenthaltsrecht wurde bis zum 4. März 2024 verlängert. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) wird allen bereits registrierten Vertriebenen automatisch einen neuen Ausweis mit verlängertem Gültigkeitsdatum zusenden.

Aktuelle Hinweise zur Rot-Weiß-Rot-Karte

Die Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte, die am 1. Oktober 2022 in Kraft trat, soll Unternehmen Erleichterungen bei der Beschäftigung von Fachkräften aus Drittstaaten bringen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Informationen zur Anmeldung in Österreich

In Österreich gilt die Meldepflicht. Melden Sie sich innerhalb von drei Tagen nach Bezug einer neuen Unterkunft beim Meldeamt (meist Teil des Rathauses/Gemeindeamtes) an.

Eine Anmeldung ist innerhalb von drei Tagen ab Beziehen der Unterkunft, eine Abmeldung innerhalb von drei Tagen vor oder nach Aufgabe der Unterkunft vorzunehmen. EU-/EWR-Bürger bzw. Schweizer müssen innerhalb von drei Monaten nach ihrer Niederlassung in Österreich eine Anmeldebescheinigung beantragen.

Für die polizeiliche Anmeldung benötigen Sie den Reisepass oder Personalausweis sowie, falls vorhanden, den Miet- oder Kaufvertrag, einen ausgefüllten Meldezettel und das Beiblatt. Weitere Informationen und Ansprechpartner finden Sie bei den Bürgerservices der jeweiligen Regionen und Gemeinden.

Eröffnung eines Bankkontos

Um Ihr Gehalt zu erhalten, die Miete zu bezahlen und andere Geldtransaktionen durchzuführen, benötigen Sie ein österreichisches Bankkonto. Dieses können Sie bei einer lokalen Bank eröffnen. Für die Kontoeröffnung benötigen Sie Ihren Reisepass.

Wohnungssuche

Eine einfache Möglichkeit, eine Wohnung zu finden, ist die Online-Suche. In Vorarlberg gibt es verschiedene Suchportale, die Ihnen dabei helfen.

Arbeitsrecht in der Tourismusbranche

Für Mitarbeitende in der Hotellerie oder Gastronomie gelten spezifische Regelungen eines Kollektivvertrags. Hier sind zahlreiche Rechte und Pflichten wie Arbeitszeit, Lohn, Urlaub und mehr festgelegt. Ihr individueller Arbeitsvertrag gibt detaillierte Auskünfte darüber, was für Sie als Mitarbeiter spezifisch gilt. Sie können sich bei Fragen zu diesen Angelegenheiten auch an das Arbeitsmarktservice (AMS) oder die Arbeiterkammer Vorarlberg wenden.

Informationen zu Abgaben, Steuern und Sozialversicherung

Wenn Sie in Österreich in Voll- oder Teilzeit arbeiten, sind Sie automatisch sozialversichert, und die Beiträge werden direkt von Ihrem Gehalt abgezogen. Die Sozialversicherung umfasst verschiedene Bereiche wie Kranken-, Unfall-, Arbeitslosen- und Pensionsversicherung. Diese Versicherungen gewähren Ihnen einen kostenfreien Zugang zu dem erstklassigen Gesundheitssystem in Vorarlberg. Für weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier detaillierte Angaben.

Informationen zur Anmeldung und Abmeldung Ihres Autos

Personen, die mit ihrem eigenen Fahrzeug nach Österreich kommen und hier ihren Hauptwohnsitz begründen, dürfen einen Monat lang ohne Anmeldung in Österreich fahren. Danach ist es erforderlich, das Auto bei einer Zulassungsstelle anzumelden. Für die nächstgelegene Zulassungsstelle können Sie sich an Ihre Servicestelle wenden.

Monats- oder Jahrestickets für den öffentlichen Verkehr

Der Verkehrsverbund Vorarlberg (VVV) ist im Bundesland Vorarlberg für den öffentlichen Personennahverkehr zuständig. Auch die Züge der Österreichischen Bundesbahn (ÖBB) sind in den Verkehrsverbund Vorarlberg integriert. Für weitere Informationen und Anfragen zum öffentlichen Verkehr kontaktieren Sie den Vorarlberger Verkehrsverbund unter:

MOBILPUNKT Feldkirch / Oberes Rheintal
Herrengasse 14
6800 Feldkirch
Telefon: +43 5522 / 83951
E-Mail: feldkirch@vmobil.at
Website: www.vmobil.at

Weitere Informationen

Neben diesen grundlegenden Schritten bieten wir weitere hilfreiche Informationen zu administrativen Angelegenheiten, Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen, Berufsanerkennungen, Studium und mehr in der Broschüre „Chancenland Vorarlberg“. Sie finden die Broschüre hier. Alle Angaben ohne Gewähr.